Geprüfter Sachkundiger für Baum-Habitatstrukturen

Artenschutzgerechte Baumkontrolle

Als Biotop oder Habitatbaum werden Bäume bezeichnet,die Lebensräume für verschiedene Tierarten anbieten.Es handelt sich hierbei oft um sehr alte, absterbende oder tote Bäume. Insbesonders Bäume mit Spechthöhlen oder mit Horsten baumbrütender Vogelarten zählen dazu. Aber auch Bäume mir größeren Stamm und Rindenverletzungen oder auch mit hohem Totholzanteil bieten vielen Tieren und Mikroorganismen einen Lebensraum.

Solche Habitate können von folgenden Tierarten bewohnt werden:

  • verschiedene Vogelarten

  • Fledermäuse -Säugetiere (z.B.Baummarder, Siebenschläfer, Haselmaus)

  • Käfer und Insekten

Artenschutzgerechte Baumkontrolle

Artenschutzgerechte Baumkontrolle nach den aktuellen FLL Kontrollrichtlinien mit Empfehlungen zum Herstellen der Verkehrssicherheit runden die allgemeinen Regeln der Baumkontrolle und Baumpflege im Sinne von integriertem Artenschutz ab. Die Baumpflege kann damit sowohl der Sicherheit des Baumes als auch den Lebensstätten geschützter Arten dienen.

Bei der Baumpflege gibt es unterschiedliche, rechtliche Regelungen, die beachtet werden müssen. In der Praxis weniger bekannt sind die rechtlichen Rahmenbedingungen zum Natur- und Artenschutz. Diese sind im Bundesnaturschutzgesetz geregelt.

Von Bedeutung ist einerseits § 39 Abs. 5 BNatSchG mit dem zeitlichen Schnittverbot und andererseits die artenschutzrechtlichen Regelungen in § 44 BNatSchG. Die rechtlichen Grundlagen für die Baumpflege sind somit im Bundesnaturschutzgesetzt, den jeweiligen Landesnaturschutzgesetzen und in örtlichen Baumschutzsatzungen oder Bebauungsplänen geregelt.

Um eine artenschutzgerechte Baumkontrolle fachgerecht durchführen zu können habe ich mich nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizieren lassen. Sollten mir artenschutzrelevante Habitate auffallen,leite ich das weitere Vorgehen mit den Behörden ein und kümmere mich um die weitere Abwicklung.

Artenschutzkontrolle an Gebäuden

Gebäude und ihre Nistställen sind nach dem Naturschutzgesetz geschützt. Da zunehmlich der natürliche Lebensraum geschützter Arten wie Fledermäuse oder Hornissen verschwindet suchen sie sich häufig eine Ersatzhöhle im menschlichen Siedlungsbereich.

Diese können z.B. Dachböden, Rolladenkästen, Kelleraufgänge, Risse und Spalten im Mauerwerk sein. Ist im Rahmen einer Modernisierung oder bei einem Gebäudeabriss die Verschließung oder Beseitigung der Schlafställe erforderlich, so ist vorab eine entsprechende Befreiung bei den örtlichen Naturschutzbehörden einzuholen.

Die Ausnahmegenehmigung ist in der Regel mit einer Auflage zur Schaffung von Ersatzquartieren (z.B. Fledermauskästen) verbunden, die in einem räumlichen Bezug zum Eingriffsort haben müssen.

Wir führen für Sie eine Artenschutzkontrolle nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz an Gehölzbeständen, Bauwerken und Gebäuden für Sie durch.

 

Genauere Informationen erhalten Sie auf der Website: www.artenschutzkontrolle-dreessen.de.

Artenschutzkontrolle Dreessen

Mit einer verantwortungsbewussten Baumpflege leisten auch Sie einen wertvollen Beitrag zum Naturschutz!

Kontaktieren Sie mich. ich berate Sie gern